Es sind manchmal die kleinen Dinge, die einen auf die großen Probleme aufmerksam machen: Eine kleine, zusätzliche Bitte im “Projekt-Anbahnungsgespräch” zum Beispiel. Nichts wildes – nur eine freiwillige Angabe, die aber – wenn sie denn Schulung macht – in meinen Augen für alle IT Freiberufler in Deutschland dramatische Auswirkungen haben wird.
Was war geschehen?
Am gestrigen Tag habe ich eine Projektanfrage erhalten, die ich – wie immer – gerne beantwortet habe, mit allen relevanten Angaben wie Stundensatz, Verfügbarkeit und natürlich meinem aktuellen Profil. Es gibt nur ein paar unseriöse Firmen am Markt, bei denen es generell keine Reaktion von mir gibt – es sei denn, der angebotene Stundensatz ist derartig lächerlich (Yesterday’s Highlight: max. 40 €/Stunde, München), da schreib ich dann auch mal ein paar Zeilen zu und werde auch etwas pampig.
Das auf die Antwort zu einer Anfrage reagiert wird, ist in diesem Business leider zu einer Seltenheit geworden (obwohl der Projektanbieter den Erstkontakt hergestellt hat), umso erfreulicher war die prompte Reaktion des Anfragenden. Allerdings war ein kleines Formular beigefügt, das man doch bitte ausfüllen soll: Erst einmal die Frage, ob man denn freiberuflich tätig wäre oder doch lieber als Gesellschaft firmiert. Und ob man einen Nachweis hat, freiberuflich anerkannt zu sein. Oder schonmal von der Rentenversicherungsanstalt ein Überprüfungsverfahren hinter sich gebracht hat. Alle Angaben freiwillig, versteht sich.
Und das war der Moment, wo ich etwas stutzig wurde, und zum Telefonhörer griff: Man hätte da Probleme als Personalvermittler bekommen, und horrende Summen an die Rentenversicherungsanstalt nachzahlen dürfen, so der Mann am Telefon. Und man wolle da das Risiko im Vorfeld abklären, nicht das da eine Prüfung wegen Scheinselbständigkeit erfolgen würde. Wenn ich natürlich als Firma auftreten würde, und nicht als Freiberufler, würde sich das positiv in der Kandidatenauswahl für das Projekt auswirken…
Mal abgesehen von dem Umstand, dass ich darauf vorbereitet bin, und jederzeit meine Projekte durch eine Firma “durchschleusen” kann, um so dem Auftraggeber das Problem mit der Scheinselbständigkeit zu lösen, warum sollte ich das für eine Vermittlerfirma tun?
Nur mal kurz als Hintergrundinformation:
Scheinselbständigkeit ist, wer – grob formuliert – die Arbeit eines Festangestellten verrichtet, und wirtschaftlich vom Auftraggeber abhängig ist. Verhindert werden soll, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter rauskegeln, als Selbständige wieder anstellen und so das Arbeitrecht aushebeln. Und natürlich sollen auch Sozialbeiträge erhalten bleiben. Soweit, so gut.
Doch die rechtliche Situation ist so unglaublich schwammig, denn es gibt hierbei nur Indizien, die entweder die Scheinselbständigkeit untermauern, oder eben das Gegenteil aufzeigen. Aber eben alles nur Indizien, und daher muss alles im Einzelfall geprüft werden. Eine Anerkennung als Freiberufler durch das Finanzamt hilft hier rechtlich nicht.
Rechtssicherheit sieht anders aus.
Daher sind Freiberufler wie ich generell Freiwild für Ansprüche wegen “angeblicher Scheinselbständigkeit”, und die erstrecken sich dabei auch auf Nachforderungen wegen nicht geleisteter Sozialabgaben. Und die muss dann auch der Auftraggeber bezahlen, also die Vermittlerfirma.
Nur als Beispiel: Wenn ich ein Haus baue, dann plant mir ein Architekt das Vorhaben. Es ist klar das seine Beschäftigung spätestens mit Abschluss des Bauvorhabens beendet ist, und auch während des Hausbaus ist es mir als Auftraggeber relativ egal, wieviele Kunden der Architekt neben mir so hat. Er ist also nicht an mich gebunden, und ich kann ihm keine Weisungen erteilen, wie er seinen Arbeitstag zu strukturieren oder wo er seine Arbeit zu verrichten hat. Es kann sein, dass der Bau meiner (leider fiktiven) Luxusvilla so unglaublich aufwendig ist, dass er – dank meines Auftrages – eine ganze Weile voll durch mich in Beschlag genommen wird, und daher jeden Monat seinen Rechnungen nur an mich schickt. Für den Moment ist er natürlich finanziell von mir abhängig, und auch auf dem Papier bin ich sein einziger Geldgeber. Doch ist er deswegen von mir fest angestellt, mit allen Rechten und Verpflichtungen? Natürlich nicht.
Gerade im Projektgeschäft, wo man durchaus für ein halbes oder ganzes Jahr in einem Kundenprojekt Vollzeit gebunden ist, macht es die Sache rechtlich sehr spannend, denn auf einmal ist man wirtschaftlich Abhängig von einem Auftraggeber und dadurch ein Kandidat für die Rentenversicherungsanstalt und deren Rechtsabteilung. Mittlerweile ist die Situation so absurd geworden, dass sogar Projekte im einzelnen bewertet werden: Das eine Projekt war freiberuflich, und das andere, ja da war man wohl in einem Angestelltenverhältnis.
Diese rechtliche Unsicherheit wurde bis heute nicht befriedigend gelöst, und daher haben Großunternehmen darauf reagiert und beschäftigen externe Fachkräfte nicht mehr direkt. Das Problem wurde auf diese Weise outgesourced, und nebenbei erspart sich das Großunternehmen den unnötigen administrativen Wasserkopf für die unterschiedlichen Verträge und Abrechnungsmodelle der einzelnen beschäftigten Externen. Den lukrativen Kanal zum Auftraggeber bezahlen die “Preferred Supplier” (aka Projektvermittler) sogar und überweisen den einen oder anderen Euro an das Großunternehmen (für Zertifizierungen und ähnliches), den sie später durch die Vermittlung natürlich wieder reinbekommen. Aus Sicht des Großunternehmens also eine nachvollziehbare Lösung, erhöht sie doch nebenbei den Shareholder Value. Und für den Projektvermittler natürlich eine herrliche Situation, mit Hilfe der Türsteherfunktion Druck auf die externen Ausüben zu können: Du kommst hier nicht rein. Nicht mit diesen Schuhen.
Die bisherige Schieflage soll jetzt wohl nocheinmal verstärkt werden: Bisher war es der Projektvermittler, der das “Scheinselbständigkeitsproblem” übertragen bekommen hat, und letztlich stellt es dessen Geschäftsmodell dar. Und nun wird versucht, das Problem an die Externen zu übertragen, aber natürlich ohne Gegenleistung. Als kleiner Nebeneffekt werden auch noch Haftungsrisiken durchgereicht, ohne das dies näher auffällt.
Gestern war es noch eine freiwillige Angabe. Aber ich befürchte, das es Praxis wird, denn irgendeiner wird das Spiel schon mitmachen. Und dann wird es schnell zur Standardbedingung.
Es beunruhigt mich, denn der Gesetzgeber hat hier ein Problem geschaffen, ohne eine Lösung anzubieten. Die Preise für externe Kräfte werden weiter in die Höhe getrieben, ohne dass der Auftraggeber einen Nutzen davon trägt. Und der Auftragnehmer erhält weniger, denn die einzelnen Zwiebelschichten der “Zwischenfirmen” müssen ja auch irgendwie finanziert werden. Und der Sinn des Ganzen erschießt sich mir auch nicht, ausser dass man die freiberufliche Dienstleistung im IT Sektor gesellschaftlich abschaffen möchte.
Ach, ein Merkmal des eingangs erwähnten Projektes ist übrigens, dass die “Einsäte nur sporadisch stattfinden”. Also ist es von vorneherein klar, dass hier keine Probleme mit der Rentenkasse entstehen können. Doch nachdem ich dem Projektanbieter mitgeteilt habe, dass ich in diesem Projekt nur als Freiberufler agieren werde, kam die prompte Antwort, dass man leider nur Kapitalgesellschaften akzeptieren und mich daher leider nicht berücksichtigen könne. Denn den “sogenannten Freelancer-Check” würde ich nicht bestehen.
Ich sehe rosige Zeiten auf die Branche zukommen…